Was mache ich, wenn ich beklaut wurde?
Wenn dir im Ausland der deine Tasche oder dein Geldbeutel geklaut wurde oder verloren gegangen ist, solltest du so schnell wie möglich folgende Schritte unternehmen:
- War deine EC- oder Kreditkarte im Geldbeutel? Dann solltest du so schnell wie möglich deine Bank anrufen und die Karte(n) sperren lassen. Dies geht am besten unter der Nummer des allgemeinen Sperrnotrufs: +49 116116 oder +49 30 4050 4050. Diese Nummer ist rund um die Uhr erreichbar. Hierüber lässt sich nicht nur die Bankkarte sperren, auch die Sperrung von Handykarten, Online-Banking-Zugänge oder elektronische Identitätsfunktionen wie beim neuen Personalausweis lässt sich unter dieser Nummer abwickeln. Mit der Sperrung deiner Karte stellst du sicher, dass niemand Geld von deinem Konto abhebt oder mit der Karte auf deine Kosten einkaufen geht. Die Bank schickt dir nach der Sperrung eine neue Karte und einen neuen PIN zu. Das kostet dann eine Bearbeitungsgebühr von ein paar Euro und geht nur bei dem eigenen Kreditinstitut.
- Melde den Verlust bei der Polizei. Auch, wenn kaum Geld verloren gegangen ist, solltest du bei der Polizei Anzeige (ggf. gegen Unbekannt) erstatten. Dies ist einerseits wichtig für die Beantragung neuer Ausweisdokumente, andererseits kann es ggf. helfen, einen entstandenen Schaden bei der Versicherung wieder zu bekommen.
- Befand sich dein Ausweis im Geldbeutel? Dann stellt sich die Frage, ob du noch ein weiteres Ausweisdokument dabei hast, z.B. einen Reisepass. Wenn ja, kannst du dir überlegen, wie wichtig es dir ist, beide Dokumente im Ausland bei dir zu haben. Ausreichend ist meistens eines, wobei der Reisepass wichtiger ist. Falls du nur noch wenige Wochen im Ausland verbringst, lohnt sich wahrscheinich der Aufwand nicht, noch vor Ort ein neues Dokument zu beantragen. Falls du allerdings noch mehrere Monate im Ausland sein wirst, kann sich das lohnen. Um ein neues gültiges Ausweisdokument zu bekommen, wende dich an die Botschaft deines Heimatlandes. Hier ist es hilfreich, wenn du eine Kopie deines Dokumentes vorweisen kannst. Andernfalls muss jemand bestaetigen, dass du tatsächlich die Person bist, die du vorgibst zu sein. 🙂 Die Botschaft kann dann ein vorläufiges Ausweisdokument ausstellen.