Allgemeine Krankenversicherung
Alle gesetzlichen deutschen Krankenversicherungen bieten kostenlosen medizinische Versorgung für vorübergehende Aufenthalte im Europäischen Ausland. D.h., in allen EU-Staaten, in der Schweiz, in Island, Liechtenstein, Norwegen, Mazedonien und Serbien bist du über die Europäischen Krankenversichertenkarte (EHIC) versichert, die sich in der Regel auf der Rückseite deiner Krankenversichertenkarte befindet.
Die Europäische Versichertenkarte garantiert keine kostenlose Behandlung im Ausland! In vielen Ländern muss die Behandlung beim Arzt direkt bezahlt werden. Lass dir eine Rechnung für die Behandlung ausstellen, die du dann deiner Krankenversicherung zur Erstattung einschickst. Einige Krankenkassen haben für diesen Fall ein besonderes Fomular, dass du ausfüllen und mitschicken musst, anderen genügt ein formlosen Anschreiben mit der Bitte um Erstattung der Kosten. Das gleiche gilt übrigens für Medikamente, die vom Arzt verschrieben wurden.
Die Europäische Krankenversicherung ersetzt KEINE Auslandskrankenversicherung, die unter anderem den garantierten Rücktransport im Krankheitsfall abdeckt. Diese ist für jeden längeren Auslandsaufenthalt ratsam und kann bei den meisten Krankenkassen für wenige Euro im Jahr abgeschlossen werden.